Teil 1: Urbex Leitfaden
Hier liest du alles, was wichtig ist im Umgang mit Lost Places: die goldenen Regeln, seine Gefahren und die rechtliche Lage in Deutschland.

01
Kein gewaltsames Eindringen:
Wenn ein Ort verschlossen ist, bleibt er verschlossen. Brich keine Schlösser auf und schlage keine Fenster ein.
02
Nichts mitnehmen:
Souvenirs sind absolut tabu. Jedes entfernte Objekt zerstört die Authentizität des Ortes für Nachfolgende.
03
Kein Vandalismus:
Sprühen, Zerstören oder das Verändern der Kulisse für ein „besseres Foto“ widerspricht der Ethik.
Keinen Müll hinterlassen:
Alles, was du mitbringst (Verpflegung, Batterien), nimmst du wieder mit.
04
Diskretion bei Standorten:
Teile GPS-Daten oder genaue Adressen nicht öffentlich im Netz, um die Orte vor Massentourismus und Plünderern zu schützen.
05
Sicherheit geht vor:
Gehe niemals allein. Ein Partner kann im Falle eines Sturzes Hilfe holen oder Erste Hilfe leisten.
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07
Respekt gegenüber der Geschichte:
Betrachte den Ort als Museum. Verhalte dich ruhig und respektvoll gegenüber der einstigen Bestimmung des Gebäudes.
08
Kein Feuer:
Offenes Licht oder Rauchen ist aufgrund der oft trockenen Bausubstanz und Chemikalienreste lebensgefährlich.
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Vorsicht bei Informationen:
Gib Dritten (Besitzern, Sicherheitskräften) gegenüber keine falschen Tatsachen an, wenn du erwischt wirst. Bleib höflich.
Die Goldene Regel
Hinterlasse keine Spuren:
Bewege dich so, dass man nach deinem Besuch nicht sieht, dass jemand dort war.
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Was für gefahren Lauern auf einem Lost Place
"Ich Spreche aus Erfarhung"
David Cosz, Urban Explorer

Teil 2: Gefahrenauszug
Das Betreten verfallener Gebäude ist mit erheblichen physischen Risiken verbunden:
Einsturzgefahr:
Morsche Holzbalken, durchgefeuchtete Decken (oft unter Moosteppichen versteckt) und rostige Stahlträger sind instabil.
Unsichtbare Löcher:
In der Dunkelheit übersieht man leicht Fahrstuhlschächte, offene Kanäle oder weggebrochene Treppenstufen.
Schadstoffe:
In alten Industrieanlagen lauern Asbest, Schimmelsporen, Taubenkot (Atemwegsgifte) oder ausgelaufene Chemikalien. Eine Atemschutzmaske (P3/FFP3) ist oft notwendig.
Verletzungs-
risiken:
Rostige Nägel, Glasscherben und scharfe Metallkanten können zu Infektionen (Tetanus-Check wichtig!) führen.
Teil 3: Gesetzliche Eigenheiten in Deutschland
In Deutschland gibt es rechtlich gesehen kein „Niemandsland“. Jeder Ort hat einen Eigentümer (Privatperson, Firma oder der Staat).
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Dies ist das Hauptrisiko. Es greift, sobald ein Gelände „befriedet“ ist (Zaun, Mauer, Hecke oder verschlossene Türen). Auch ein Loch im Zaun macht das Betreten nicht legal; der Wille des Eigentümers zur Absperrung zählt. Es ist ein Antragsdelikt – der Besitzer muss dich also anzeigen.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB): Schon das Aufdrücken eines maroden Fensters kann als Sachbeschädigung gewertet werden.
Diebstahl (§ 242 StGB): Wer auch nur eine alte Postkarte oder einen Schlüssel mitnimmt, begeht Diebstahl.
Bewaffneter Hausfriedensbruch: Wer Werkzeuge wie Bolzenschneider oder sogar ein größeres Taschenmesser dabei hat, kann schwerer belangt werden, da diese als Waffen oder Einbruchswerkzeuge gewertet werden können.
Haftung: Wer sich auf einem Lost Place verletzt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Eigentümer, da er sich unbefugt dort aufhielt („Handeln auf eigene Gefahr“).
Tipp: Die sicherste Methode ist das Einholen einer offiziellen Betretungsgenehmigung (Fotogenehmigung) beim Eigentümer. Viele ehemalige Industriegelände bieten mittlerweile sogar legale Fototouren gegen Gebühr an.
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